Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag DEHOGA-Beherbergungsvertrag

  • 1 Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt worden ist.
  • 2 Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  • 3 Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  • 4 Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen 20% des Gesamtpreises.
  • 5a Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer und Leistungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  • 5b Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers und der Leistungen hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

Rücktritt durch den Gast
Tritt der Kunde von dem Reisevertrag zurück, so kann der Hotelier einen angemessen Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen verlangen. Der Vermieter kann diesen Einspruch unter Berücksichtigung
der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn
in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren:
Bitte denken Sie daran: Eine Stornierung oder Reduzierung muss schriftlich per Telefax, per Brief oder E-Mail erfolgen.

ab 28 Tage vor Reisebeginn 20%
ab 21 Tage vor Reisebeginn 30%
ab 14 Tage vor Reisebeginn 50%
ab 7 Tage vor Reisebeginn 75%
am Tag des Reiseantrittes oder bei Nichtantritt der Reise 90%